Datenschutzerklärung
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Datenschutz ist der MS Pregarten ein wichtiges Anliegen. Personenbezogene Daten werden daher ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der österreichischen Rechtslage (Datenschutzgesetz-DSG) verarbeitet.
Datenschutz wird in der MS Pregarten aktiv betrieben. Alle Lehrerinnen und Lehrer werden datenschutzrechtlich geschult und verarbeiten Daten verantwortungsvoll im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen.
Als öffentliche Einrichtung handelt die MS Pregarten entsprechend dem verwaltungsrechtlichen Legalitätsprinzips, d.h. dass die Verwaltung auf österreichischem und europäischem Recht beruht. So sind die geltenden Normen auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Dauer meist die relevante Rechtsgrundlage (Art 6 bzw. 9 DSGVO). Im konkreten Einzelfall kommt aber auch ein Vertrag oder eine sonstige rechtliche Verpflichtung in Betracht. Soweit Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, ist diese die Grundlage wie auch die Grenze für die diesbezüglichen Tätigkeiten.
Der Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ebenso durch die österreichische und europäische Rechtslage bestimmt und orientiert sich an den gesetzlichen Aufgaben der MS Pregarten. Die Grundlage hierfür stellt das Bundesministeriengesetz (BMG) in der jeweils geltenden Fassung dar.
In der Regel werden durch die MS Pregarten personenbezogene Daten nicht in Drittländer übermittelt bzw. keine automatisierten Entscheidungsfindungen getroffen. Ausnahmen basieren auf gesetzlicher Grundlage.
Hinweise zu speziellen Verarbeitungen finden Sie am Ende dieser Information.
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO ist die MS Pregarten.
Kontaktdaten: MS Pregarten, Althauserstraße 10, 4230 Pregarten, s404161@schule-ooe.at
Der zuständige Datenschutzbeauftragte der Bildungsdirektion OÖ ist: AD Edmund Hauswirth datenschutz@bildung-ooe.gv.at
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Wir weisen darauf hin, dass zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers glaubhaft zu machen ist (mittels Handysignatur/Bürgerkarte oder Kopie von Reisepass oder Personalausweis). Zur Ermöglichung einer raschen und zielführenden Auskunft ersuchen wir Sie im Sinne der Mitwirkungspflicht, möglichst konkrete Angaben zu Ihrer Identität sowie Ihrem Ansuchen zu machen. Sie können sich auch auf einzelne Informationen oder Verarbeitungsvorgänge beziehen.
Die Zentralstelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung kann naturgemäß über jene Daten Auskunft erteilen, die sie als datenschutzrechtlich Verantwortliche verarbeitet. Bitte wenden Sie sich daher etwa bei Fragen über Verarbeitungen an MS Pregarten.
Das Recht auf Auskunft kann in Einzelfällen entsprechend der geltenden Rechtslage eingeschränkt sein.
Bitte richten Sie Ihr Auskunftsersuchen an MS Pregarten